Kleine Unfälle passieren schnell – hier erfahren Sie, was bei den häufigsten Verletzungsarten zu tun ist.
Ob beim Sport, im Haushalt oder unterwegs: Kleine Verletzungen gehören zum Alltag. Die meisten davon lassen sich gut selbst behandeln – in bestimmten Fällen ist jedoch ein Besuch beim Hausarzt sinnvoll. Lesen Sie im Folgenden, worauf Sie bei den häufigsten Verletzungsarten achten sollten und wann ärztliche Hilfe notwendig ist.
Mögliche Hämatome
Meist handelt es sich bei Alltagsverletzungen um Prellungen, Schnittwunden oder Verstauchungen
Eine Prellung erkennt Ihr Hausarzt meist bereits durch die körperliche Untersuchung und den Unfallhergang. Bei unklaren Schmerzen oder Schwellungen kann ein Röntgen angeordnet werden, um einen Bruch auszuschließen.
Verstauchungen erkennt Ihr Hausarzt anhand von Schwellung, Bewegungseinschränkung und Schmerzen im Gelenk. Bei Verdacht auf einen Bänderriss oder Bruch wird eine Bildgebung (Röntgen, ggf. MRT) veranlasst.
Ein Unfallchirurg ist bei Prellungen, Schnittwunden und Verstauchungen dann gefragt, wenn ein Knochenbruch, Bänderriss oder eine tiefere Verletzung vermutet wird. Er führt bildgebende Diagnostik (z. B. Röntgen, MRT) durch, versorgt Wunden operativ oder konservativ und plant die Nachbehandlung. Sinnvoll ist seine Einbeziehung bei starken Schmerzen, Schwellung, offenen Frakturen oder Bewegungseinschränkungen.
Die Therapie erfolgt einer Prellung meist mit kühlenden Maßnahmen, Schmerzmitteln und Schonung. Bei tieferen oder stark blutenden Schnittwunden wird die Wunde gereinigt, desinfiziert und – je nach Tiefe – genäht oder geklebt. Zusätzlich prüft der Arzt den Tetanus-Impfschutz und verschreibt ggf. Antibiotika bei Infektionsgefahr.
Die Behandlung von Verstauchungen erfolgt nach der PECH-Regel: Pause, Eis, Kompression, Hochlagern – ergänzt durch Schmerzmittel.
PECH-Regel:
+ Schmerztherapie
In akuten Fällen mit Anzeichen für eine schwerere Verletzung, die eine rasche fachärztliche Versorgung erfordern, wird Sie Ihr Hausarzt an eine unfallchirurgischen Spitalsambulanz zuweisen.
Bei anhaltenden Schmerzen, unsicherer Wundversorgung oder Bewegungseinschränkungen ist Ihr Hausarzt die erste Adresse. Er kann die Schwere der Verletzung einschätzen, erste therapeutische Maßnahmen setzen und Sie gegebenenfalls zur weiteren Abklärung in ein Röntgenzentrum, zu einem Facharzt oder ins Spital überweisen.
Das Gesundheitstelefon 1450 bei gesundheitlichen Fragen, auch in der Nacht und am Wochenende. Zu häufigen Gesundheitsthemen in der Hausarztpraxis können Sie sich außerdem unter www.kronemed.at informieren. Im Internet steht Ihnen mit dem Gesundheitsportal unter www.gesundheit.gv.at ein umfassendes Info-Angebot zur Verfügung.
Bei anhaltenden Gelenk- oder Knochenschmerzen, Fehlstellungen, Bänderrissen oder komplexen Verstauchungen kann Sie Ihr Hausarzt zu einem Orthopäden/Unfallchirurgen überweisen. Bei infizierten, schlecht heilenden oder großflächigen Schnittwunden, allergischen Reaktionen auf Wundmaterialien, oder ungewöhnlichen Hautveränderungen im Wundbereich kann ein Dermatologe einbezogen werden.
Nach Verletzungen, wie Prellungen oder Verstauchungen kann es zu Einschränkungen in Beweglichkeit, Kraft oder Koordination kommen. Physiotherapeutische Maßnahmen helfen dabei, die betroffenen Körperregionen gezielt zu mobilisieren und zu stärken. Besonders bei anhaltenden Beschwerden ist Physiotherapie ein zentraler Baustein zur Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit.
In der Apotheke ist oft der erste Ort, an dem Betroffene Hilfe suchen. Hier erhalten Sie Desinfektionssprays, sterile Kompressen, Pflaster, Kühlpads und elastische Binden. Bei leichteren Verletzungen kann eine Selbstversorgung ausreichend sein. Bei Unsicherheit sollte jedenfalls ein Hausarzt konsultiert werden.
Wenn starke Schmerzen, ausgeprägte Schwellungen oder sichtbare Fehlstellungen auftreten, kann ein Knochenbruch oder eine schwerere Verletzung vorliegen. Auch bei tiefen Schnittwunden, die genäht oder chirurgisch versorgt werden müssen, oder bei starker Bewegungseinschränkung nach einer Verstauchung ist eine chirurgische Abklärung im Spital notwendig. Dort stehen neben bildgebenden Verfahren (Röntgen, CT, MRT) auch operative Möglichkeiten zur Verfügung, falls diese erforderlich sein sollten.