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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Werbung“

14.03.2024

der Ärztekrone Verlagsges.m.b.H.

(Vertragspartner; in der Folge kurz „Verlag“)

Muthgasse 2, 1190 Wien

FBN 202482v des Handelsgerichts Wien

Kontakt Printwerbung:…………..

Kontakt Online-Werbung:………..

1.  Geltungsbereich

  1. Diese AGB liegen - in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung - allen Geschäftsbeziehungen aus Werbeaufträgen für die vom Verlag herausgegebenen bzw. betriebenen Print- und Onlinemedien, insb. für die periodischen Druckschriften Ärzte Krone, Apotheker Krone und Zahn Krone sowie das Webportal kronemed.at, zugrunde, soweit sich aus schriftlich bestätigten Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt. Weitere Grundlagen jedes Auftragsverhältnisses sind die jeweils aktuelle Preisliste sowie die allgemeine Datenschutzerklärung des Verlags.
  2. Entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen fremder AGB werden selbst bei Kenntnis nur insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wird. Allfälligen AGB des Kunden (Auftraggebers) widerspricht der Verlag ausdrücklich.
  3. Unter „Werbung“ ist jegliche gegen Entgelt in Druckwerken, auf Websites oder im Rahmen von Apps zu platzierende Form kommerzieller oder anderweitig Interessen des Kunden und/oder Dritter fördernder Sujets, Informationen, Advertorial-Beiträge, Beilagen oder elektronischer Tools zu verstehen.
  4. „Kunde“ ist derjenige Unternehmer, der bzw. in dessen Namen ein Dritter den konkreten Werbeauftrag erteilt; Verbraucher im Sinn des § 1 KSchG kommen für von diesen AGB erfasste Rechtsgeschäfte nicht als Vertragspartner in Betracht.

2.  Vertragsabschluss

1.  Der Verlag lädt Interessenten ein, Vertragsangebote für gewünschte Werbeformen bzw. -kampagnen zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer bestimmten Werbeleistung (Auftragserteilung) erklärt der Kunde sein bindendes Angebot.

2.  Die Bestellung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und elektronisch (über Buchungssysteme und/oder per E-Mail) übermittelt werden.

3.  Der Verlag kann das Angebot (die Bestellung) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch unmittelbare Ausführung der Leistung annehmen, womit der Vertrag jeweils rechtswirksam zustande kommt, oder es - auch ohne Angabe von Gründen bzw. gegebenenfalls teilweise - ablehnen bzw. von der Erfüllung bestimmter weiterer Bedingungen (zB Vorauszahlung) abhängig machen

4.  Der konkrete Auftragsinhalt wird durch die schriftliche Bestätigung beiderseits verbindlich definiert; mündliche Erklärungen von Mitarbeitern oder beauftragten Repräsentanten binden den Verlag nicht.

5.  Änderungen oder Ergänzungen bestätigter Bestellungen/Aufträge bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

3.  Mitwirkungspflichten des Kunden / Werbeinhalte

1.  Der Kunde hat die zu veröffentlichenden Werbemittel bzw. deren Inhalte (zB Fotos, Videos, Texte, Grafiken etc.) in den vom Verlag vorgegebenen Spezifikationen fristgerecht, mängelfrei und vollständig bereitzustellen. Druckinhalte haben im Zweifel den allgemeinen Repro-Richtlinien des „IG Austria Druckstandards Zeitungen“ (ÖNORM A 1503) zu entsprechen. 

2.  Der Kunde trägt die Gefahren im Zusammenhang mit der Übermittlung von Werbemitteln und -inhalten, insb. die Gefahr des (teilweisen) Verlustes und der Veränderung.

3.  Der Kunde garantiert, dass die veröffentlichenden Inhalte weder Rechte Dritter, insb. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte, noch sonstige Rechtsvorschriften, insb. des UWG, der GewO, des MedienG, des LMSVG, des AMG, des ÄrzteG oder des MedKF-TG, verletzen. Er erklärt mit Abgabe seiner Bestellung, sich mit der relevanten Rechtslage auseinandergesetzt und ein Rechteclearing vorgenommen zu haben. Im Anwendungsbereich von gesetzlichen Werbebeschränkungen oder spezifischer Auflagen für Werbeinhalte hat der Kunde für entsprechend erhöhte Sorgfalt hinsichtlich Gestaltung und Kontrolle von Kampagnen sowie einzelner Werbemittel/Sujets einzustehen.

4.  Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich somit, den Verlag sowie dessen Organe und Erfüllungsgehilfen hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer beauftragten Veröffentlichung bzw. Werbekampagne ergeben, vollständig schad- und klaglos zu halten. Bei Ansprüchen nach dem UWG gilt dies unabhängig davon, ob sie von Mitbewerbern des Kunden oder des Verlags geltend gemacht werden. Gerichtlich aufgetragene Veröffentlichungen hat der Verlag keinesfalls zu prüfen; sie sind nach dem jeweils anzuwendenden Tarifpreis zu ersetzen. Die Ersatzpflicht des Kunden umfasst insb. auch sämtliche zweckentsprechenden Vertretungs- und Verfahrenskosten infolge außergerichtlicher oder gerichtlicher Abwehr von Ansprüchen Dritter. Die Auswahl der Rechtsvertretung obliegt dabei allein dem Verlag. Bei begründeter Annahme zu Recht erhobener Ansprüche kann dieser zur Vermeidung weiterer Kosten auch ohne Zustimmung des Kunden Vergleiche schließen. Im Übrigen hat der Kunde den Verlag bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter generell bestmöglich zu unterstützen.

4.  Auftragsdurchführung 

1.  Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, übermittelte bzw. gewünschte Inhalte und Werbemittel zu prüfen, und kann diese gegebenenfalls ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Erfolgt die Ablehnung wegen der Gefahr von Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung, bleibt der Anspruch auf das Einschaltungsentgelt unberührt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, modifizierte Inhalte zu liefern, deren Publikation erforderlichenfalls auch zu späteren Terminen erfolgen kann.

2.  Der Verlag ist weiters nicht zur Kontrolle vom Kunden beigestellter Sujets auf sachliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Fehlerfreiheit verpflichtet, kann offenkundig fehlerhafte bzw. unvollständige Inhalte jedoch allenfalls selbständig korrigieren/vervollständigen.

3.  Der Verlag ist berechtigt (und verpflichtet), entgeltliche Einschaltungen bei Bedarf - auch ohne Rücksprache mit dem Kunden - im Sinn des § 26 MedienG zu kennzeichnen.

4.  Der Verlag behält sich vor, bei nicht offensichtlich unberechtigter Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte, behördlichen Beanstandungen, Verfahren vor dem Werberat oder sonstigen rechtlichen bzw. ethischen Komplikationen die Veröffentlichung betroffener Werbemittel/Inhalte auszusetzen, Änderungen zu verlangen oder vom Werbeauftrag zurückzutreten.

5.  Zudem ist der Verlag berechtigt, Dritten, die ein entsprechendes rechtliches Interesse darlegen, insb. nicht offensichtlich unbegründete Ansprüche aus Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit veröffentlichter Werbung behaupten, Name/Firma und Anschrift des Auftraggebers bekannt zu geben.

6.  Mangels anderweitiger Vereinbarungen trifft den Verlag keine Pflicht, übermittelte Inhalte/Sujets nach Auftragsausführung aufzubewahren, rückzusenden oder zu löschen.

7.  Probeabzüge für Printveröffentlichungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden hergestellt. Mangels Rückmeldung innerhalb gesetzter bzw. angemessener Frist gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Farbabweichungen aus drucktechnischen Gründen bleiben vorbehalten.

8.  Werden Werbemittel auf Wunsch des Kunden vom Verlag erstellt oder bearbeitet, gilt die dafür angefragte Veröffentlichungsfreigabe mangels Rückmeldung innerhalb gesetzter bzw. angemessener Frist als erteilt.

9.  Geplante Erscheinungstermine können aus technischen Gründen ohne daraus ableitbare Entgeltsminderungs-, Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche verschoben werden, soweit damit keine Beeinträchtigung des Einschaltungszwecks verbunden ist. Generell leistet der Verlag für die Umsetzung bestimmter Sonderwünsche inkl. konkreter Platzierungen nur insoweit Gewähr, als dahingehende Spezifikationen in schriftlichen Auftragsbestätigungen explizit zugesagt wurden.

5.  Verrechnung / Zahlungsbedingungen 

1.  Das konkrete Werbeentgelt richtet sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Tarifen für das jeweilige Medium und sonst maßgeblichen Preisinformationen bzw. individuell vereinbarten Konditionen; die Verrechnung kann von verbundenen Unternehmen (insb. der Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co. KG) durchgeführt werden. 

2.  Preisänderungen treten auch im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen grundsätzlich sofort zum angegebenen/kommunizierten Zeitpunkt, also für alle danach erfolgten Einzelaufträge, in Kraft. Preisangaben verstehen sich im Zweifel exklusive allfälliger Nebenkosten, gesetzlicher Steuern und Abgaben (insb. USt. und Werbeabgabe).

3.  Allfällige Rabattvereinbarungen stehen unter der auflösenden Bedingung eines Zahlungsverzugs oder einer Insolvenzverfahrenseröffnung. Rabatte sind im Zweifel nicht kombinierbar. Das für die Berechnung relevante Rabattjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei Abschluss der Rabattvereinbarung bereits erteilte Aufträge werden grundsätzlich nicht (rückwirkend) berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung sofort bei Rechnungslegung oder nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums als Gutschrift; der Verlag behält sich Änderungen der Verrechnungsart jederzeit vor, Barauszahlungen sind jedenfalls ausgeschlossen. Maßstab für (Mengen-)Rabatte und sonstige Sonderkonditionen sind allein tatsächlich realisierte Umsätze. Wird das gemäß einem Staffelsystem und/oder sonst vereinbarten Vorgaben erforderliche Mindestvolumen anrechenbarer Schaltungen nicht erreicht, werden allenfalls zu Unrecht vorweg berücksichtigte Rabattbeträge am Ende des Rabattzeitraums zuzüglich (Verzugs-)Zinsen nachverrechnet.

4.  Reicht eine auftragsgemäße Dimensionierung der Werbefläche für gewünschte Layouts und/oder Schriftgrößen nicht aus, gilt ein anhand des tatsächlichen Platzbedarfs korrigiertes Entgelt als vereinbart. Print-Anzeigen, deren Höhe 90% des Satzspiegels übersteigt, werden mit der gesamten Blatthöhe (Satzspiegel) berechnet.

5.  Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten als rechtzeitig, wenn der ausgewiesene Betrag spätestens 8 Tage nach Rechnungslegung dem Verlagskonto gutgeschrieben wird.

6.  Rechnungsreklamationen sind binnen 4 Wochen ab Übermittlung schriftlich geltend zu machen; andernfalls gilt der verrechnete Betrag als anerkannt. 

7.  Bei Zahlungsverzug/-verweigerung oder Insolvenz des Kunden kann der Verlag sämtliche aushaftenden Forderungen ungeachtet des Titels fällig stellen. Wurde Raten- oder Teilzahlung vereinbart, gilt dies bei Verzug mit auch nur einer Zahlung jedenfalls in Bezug auf alle noch offenen Teilbeträge (Terminverlust). Für die Dauer der Säumnis des Kunden kann der Verlag zudem die Durchführung von Aufträgen einstellen bzw. aussetzen (Zurückbehaltungsrecht); die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung fortlaufender Entgelte bleibt diesfalls aufrecht. Vereinbarte Rabatte, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen gelten im Verzugs- oder Insolvenzfall als verwirkt.

8.  Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 14% p.a. als vereinbart. In jedem Säumnisfall ist der Verlag zudem berechtigt, 5 Euro an Spesen pro eigener Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten externer Betreibung sind ebenso vom Kunden zu ersetzen.

9.  Zahlungen werden grundsätzlich erst auf Kosten und Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Der Verlag kann eingehende Zahlungen jedoch auch zuerst auf die älteste Forderung anrechnen.

10.  Der Verlag behält sich vor, die Auftragsannahme ohne Angabe von Gründen und die Fortsetzung der Auftragsdurchführung insb. bei Zahlungsverzug des Kunden von teilweiser oder vollständiger Vorauszahlung abhängig zu machen.

6.  Gewährleistung / Haftung

1.  Der Verlag leistet für eine (vereinbarungsgemäß) richtige und vollständige sowie den technischen Standards entsprechende Umsetzung entgeltlicher Aufträge Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Für unentgeltliche Leistungen oder einen bestimmten Werbeerfolg besteht keine Gewährleistungspflicht. Misslingt die Erfüllung, ist der Verlag primär zur Mängelbehebung durch (nach eigener Wahl) Verbesserung, Verlängerung, Nachtrag oder Austausch berechtigt; Preisminderungsansprüche entstehen nur, soweit eine sonstige Behebung dem Kunden unzumutbar ist.

2.  Für geringfügige Mängel/Minderleistungen, die den Zweck eines Werbemittels bzw. einer Kampagne nicht erweislich beeinträchtigen, ist im betreffenden Umfang jede Gewährleistung bzw. Haftung ausgeschlossen. 

3.  Jegliche Schadenersatzhaftung des Verlags und seiner Organe, Mitarbeiter oder Gehilfen ist - mit Ausnahme von Personenschäden - dem Grunde nach auf grob schuldhaftes Verhalten beschränkt. Eine Haftung für entgangene Gewinne, Folge- und andere mittelbare Schäden sowie für Nachteile, die allein in Verzögerungen/Terminabweichungen, Layout- oder Platzierungsfehlern bestehen, wird generell ausgeschlossen.

4.  Allfällige Reklamationen sind dem Verlag samt Begründung bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und sonstigen Ersatzansprüchen innerhalb von 5 Tagen (einlangend) ab Veröffentlichung/Implementierung des Werbemittels bzw. Kampagnenstart schriftlich zur Kenntnis zu bringen (Mängelrüge).

5.  Der Verlag übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust vom Kunden beigestellter Daten und Werbemittel jeglicher Art; sich daraus ergebende Fehler und Mängel hat allein der Kunde zu vertreten. Die Verwendung erfolgt unter Beachtung der üblichen Sorgfalt.

7.  Schlussbestimmungen

1.  Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen Kunden und dem Verlag entstehenden Streitigkeiten einschließlich Vor- und Nachwirkungen von Werbeaufträgen ist Wien. 

2.  Mit Ausnahme der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

3.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einschaltungsvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. werden, berührt dies die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen oder weggefallenen Bestimmung gilt die dieser wirtschaftlich am nächsten kommende zulässige Regelung als vereinbart. Sinngemäß gleich ist im Fall von Vertragslücken vorzugehen.

4.  Sämtliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen, einschließlich des künftigen Abgehens von der Schriftlichkeit, sowie einseitige rechtsgeschäftliche Erklärungen (zB Mängelrügen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Übermittlung elektronischer Nachrichten an die zuletzt für geschäftliche Korrespondenz verwendete/bekannt gegebene E-Mai-Adresse des jeweiligen Empfängers genügt diesem Formerfordernis. 

Stand 3/2024

Informationen zum Inhalt
Aktualität
28. Juni 2024
Aktualisiert
14. März 2024
Erstellungsdatum
01. März 2024
Stand der medizinischen Information
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